Das behördliche Verfahren zur Prüfung der Standsicherheit ist ein wichtiger Schritt in der Genehmigung von Bauprojekten. Es umfasst eine Überprüfung der Planung und Konstruktion des Tragwerks durch den Prüfingenieur bzw. der zuständigen Baubehörde, um zu gewährleisten, dass das Tragwerk sicher und zuverlässig ist und den Anforderungen der Baunormen und -vorgaben entspricht.

Wir arbeiten mit eingetragenen Prüfingenieuren bei der Prüfung von Tragwerken im Hochbau zusammen.

Projektbeispiel:
Neubau einer Wohnanlage mit 103 Wohnungen und Tiefgarage, Parkviertel Kladow, Berlin-Spandau

Wohnungsbau: Neubau einer Wohnanlage mit 103 Wohnungen und Tiefgarage, Parkviertel Kladow, Amberbaumallee 12/14/16/18, 14089 Berlin-Spandau

In der Regel stellt der Bauherr einen Antrag zur Erteilung einer Baugenehmigung für sein Bauvorhaben bei der zuständigen Baubehörde. Wenn die Baugenehmigung bedingt, dass der Standsicherheitsnachweis von einem zweiten Sachverständigen im Sinne des Vier-Augen-Prinzips überprüft werden soll, dann treten wir als IFT GmbH mit einem verbundenen Prüfingenieur ins Geschehen.

In der Regel stellt der Bauherr einen Antrag zur Erteilung einer Baugenehmigung für sein Bauvorhaben bei der zuständigen Baubehörde. Wenn die Baugenehmigung bedingt, dass der Standsicherheitsnachweis von einem zweiten Sachverständigen im Sinne des Vier-Augen-Prinzips überprüft werden soll, dann treten wir als IFT GmbH mit einem verbundenen Prüfingenieur ins Geschehen.

Wir führen darüber hinaus auch Prüfungen der Tragwerksplanung auf Wunsch des Bauherrn aus. In diesem Fall erfolgt die Prüfung im privatrechtlichen Verfahren.

Überwachung bei der behördlichen und privaten Prüfung

Zur Prüfung der Standsicherheit von Bauwerken und Gebäuden gehört die stichprobenartige Überwachung von Baustellen. So wird gewährleistet, dass die Tragwerksplanung den festgelegten Vorgaben in den genehmigten Plänen entspricht.

Zusammenarbeit mit der Bewertungs- und Verrechnungsstelle der Prüfingenieure (BVS)

Durch die enge Zusammenarbeit mit der Bewertungs- und Verrechnungsstelle der Prüfingenieure für Standsicherheit und Brandschutz, BVS Berlin-Brandenburg e.V., wird eine unabhängige Gebührenermittlung für alle betreuten Bauvorhaben gewährleistet.

Zusammen mit der BVS sind wir, als Prüfingenieurbüro IFT GmbH, ein zuverlässiger und bewährter Partner für Bauherren, Projektbeteiligte und Bau- und Bezirksämter in Berlin und Brandenburg.